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INFO & AKTUELLES
Wohneigentumsrecht Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht ins Protokoll der WEG-Versammlung vor Ablauf der Anfechtungsfrist Über die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Dem Wohnungseigentümer ist spätestens eine Woche vor Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist Einsichtnahme in das Protokoll zu ermöglichen. Der Verwalter ist aber grundsätzlich nur zur Einsicht verpflichtet, nicht aber zur Herstellung von Abschriften und zur Versendung des Protokolls an die Eigentümer. Allerdings kann sich nach hiesiger Ansicht ein Anspruch auf Übersendung einer Protokollabschrift nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergeben, wenn dem Wohnungseigentümer eine Einsichtnahme am Sitz des Verwalters nicht oder nur unter unangemessenen Anstrengungen möglich ist. Auch kann sich eine Übersendungspflicht des Verwalters aus einer entsprechenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung, aus einem Mehrheitsbeschluss, aus dem Verwaltervertrag oder aus längerer Übung ergeben. Für Fragen rund um Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum gern zur Verfügung. Kontaktdaten: Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte Walther-Nernst-Straße 1 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@blum-hanke.de Internet: www.blum-hanke.de Zweigstelle Blankenfelde: Zossener Damm 52 15827 Blankenfelde Tel.: (033 79) 31 35 433 Fax: (033 79) 31 35 434 Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke – Ihre Kanzlei in der Nähe von Rudow Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA). Die Kanzlei ist von Rudow und Altglienicke aus in wenigen Minuten zu erreichen. Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts. Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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