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INFO & AKTUELLES
Mietrecht Mieter kann vom Vermieter keine Modernisierung verlangen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16. Dezember 2011 (Az.: VIII ZR 10/11) entschieden, dass Vermieter nicht zur Modernisierung einer Mietwohnung verpflichtet ist. In dem entscheidenden Fall ging es um eine vom Mieter bewohnte Dreizimmerwohnung, die noch mit Kachelöfen ausgestattet war. Einigen Räume wurden mit Elektroheizung und Außenwandheizung betrieben. Der Mieter bat den Vermieter um den Einbau einer Gasetagenheizung. Dieser lehnte jedoch ab. Daraufhin bot der Mieter den Einbau auf eigene Kosten an, was der Vermieter ebenfalls ablehnte. Der Vermieter wollte die Modernisierung nach Auszug der Mieter vornehmen lassen um sodann höhere Mietpreise erzielen zu können. Der BGH entschied zu Gunsten des Vermieters. Dieser muss dem Mieter die Zustimmung zur Modernisierung nicht erteilen. Das Interesse des Vermieters, den Zeitpunkt der Modernisierung selbst zu bestimmen und bei späterer Neuvermietung höhere Mieten zu erzielen, stelle einen legitimen Zweck da und sei nicht rechtsmissbräuchlich. Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte Walther-Nernst-Straße 1 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@blum-hanke.de Internet: www.blum-hanke.de Zweigstelle Blankenfelde: Zossener Damm 52 15827 Blankenfelde Tel.: (033 79) 31 35 433 Fax: (033 79) 31 35 434 Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke – Ihre Kanzlei in der Nähe von Altglienicke Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA). Die Kanzlei berät und vertritt mittelständische Unternehmen, berufsständische Vereinigungen, Vereine und Privatpersonen. Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts. Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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