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INFO & AKTUELLES
Mietrecht Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 1. Februar 2012 (Az.: VIII ZR 156/11) die Rechte der Mieter bei der Heizkostenabrechnung gestärkt. Er erklärte die Abrechnung nach dem Abflussprinzip für unzulässig, da sie den Vorgaben der Heizkostenabrechnung nicht entspricht. Vielmehr dürfe nur nach dem Leistungsprinzip abgerechnet werden, d.h. nach dem tatsächlich angefallenen Verbrauch. Für Fragen rund ums Mietrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gern zur Verfügung. Kontaktdaten: Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte Walther-Nernst-Straße 1 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@blum-hanke.de Internet: www.blum-hanke.de Zweigstelle Blankenfelde: Zossener Damm 52 15827 Blankenfelde Tel.: (033 79) 31 35 433 Fax: (033 79) 31 35 434 Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke – Ihre Kanzlei in Berlin-Treptow/Köpenick Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem WISTA-Gelände im Berliner Ortsteil Adlershof im Bezirk Treptow-Köpenick. Die Ortsteile Johannisthal, Altglienicke, Bohnsdorf, Köpenick, Alt- Treptow, Baumschulenweg und Grünau sind in wenigen Minuten zu erreichen. Die Kanzlei Dr. Blum & Hanke berät mittelständische Unternehmen, berufsständische Vereinigungen, Vereine und Privatpersonen. Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts. Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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