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INFO & AKTUELLES
Mietrecht Kein Anspruch auf Auskunft über Höhe der tatsächlichen Betriebskosten bei Betriebskostenpauschale Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16. November 2011 (Az.: VIII ZR 106/11) entschieden, dass dem Mieter aus § 242 BGB grundsätzlich weder ein Anspruch auf Auskunft über die Höhe der von einer vereinbarten Nebenkostenpauschale erfassten Betriebskosten zusteht noch ein Recht auf Belegeinsicht. Aus Sinn und Zweck der Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale ergebe sich nämlich, dass ein Mieter nicht jederzeit Auskunft über die Höhe der betreffenden Nebenkosten verlangen soll. Ein Auskunftsanspruch komme nur ausnahmsweise in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten bestehen, wobei Ermäßigungen einzelner Betriebskosten nicht relevant sind, wenn sie durch Erhöhungen anderer Nebenkostenpositionen wieder ausgeglichen werden. Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte Walther-Nernst-Straße 1 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@blum-hanke.de Internet: www.blum-hanke.de Zweigstelle Blankenfelde: Zossener Damm 52 15827 Blankenfelde Tel.: (033 79) 31 35 433 Fax: (033 79) 31 35 434 Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke – Ihre Kanzlei in der Nähe von Johannisthal Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA). Die Kanzlei ist von Johannisthal und Schöneweide aus in wenigen Minuten über die Rudower Chaussee, das Adlergestell oder den Groß-Berliner-Damm zu erreichen. Direkt vor der Kanzlei befindet sich die Straßenbahnhaltestelle Walther-Nernst-Straße. Der S-Bahnhof Adlershof ist ca. 5 Gehminuten entfernt. Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts. Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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