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INFO & AKTUELLES
Fluggastrecht Platzen eines Flugzeugreifens ist kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der EG-Fluggastverordnung Das für den Flughafen Berlin-Schönefeld örtlich zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen hatte mit Urteil vom 31. Mai 2011 (Az.: 20 C 84/11) entschieden, dass das Platzen eines Reifens bei der Landung keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der EG-Fluggastverordnung Nr. 261/2004 darstellt. Der Kläger buchte für sich und seine Familie einen Flug von Schönefeld nach Antalya. Der Abflug sollte um 22.10 Uhr erfolgen, wurde aber tatsächlich erst am Folgetag um 7.25 Uhr durchgeführt. Die Familie machte Ansprüche nach Art. 7 Abs. 1 b) der EG-Fluggastverordnung Nr. 261/2004 in Höhe von je 400,00 EUR pro Person geltend. Die Fluggesellschaft behauptete, dass die Verspätung des Fluges auf einen technischen Defekt zurückzuführen gewesen sei. Die Räder des Bugfahrwerks seien bei der Landung in Frankfurt/Main geplatzt. Beide Reifen des Bugfahrwerks mussten ausgetauscht werden, was zur Störung des Umlaufs des Flugzeuges mit der Folge der Verspätung geführt habe. Das Amtsgericht gab dem Kläger Recht. Es wies darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs Verspätungen von mehr als 3 Stunden einer Annullierung des Fluges gleichzustellen sind. Die Verspätung beruhe – so das Gericht – nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand. Ein geplatzter Reifen bei der Landung sei als technischer Defekt der Fluggesellschaft zuzurechnen. In der mündlichen Verhandlung wurde darauf hingewiesen, dass für das Platzen der Reifen eine mangelnde Wartung als auch ein fehlerhaftes Flugmanöver in Betracht komme. Rechtsanwalt Dr. Roger Blum Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte Walther-Nernst-Straße 1 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@blum-hanke.de Internet: www.blum-hanke.de Zweigstelle Blankenfelde: Zossener Damm 52 15827 Blankenfelde Tel.: (033 79) 31 35 433 Fax: (033 79) 31 35 434 Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke – Ihre Kanzlei in der Nähe von Schönefeld Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA). Die Kanzlei berät und vertritt mittelständische Unternehmen, berufsständische Vereinigungen, Vereine und Privatpersonen. Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts. Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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