|
||||||||||
|
INFO & AKTUELLES
Fluggastrechte Welche Ansprüche hat der Fluggast bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung seines Gepäcks? Verlust, Verspätung oder Beschädigung bei der Gepäckbeförderung sind neben Annullierungen und Verspätungen von Flügen die am häufigsten aufgetretenen Probleme mit denen sich Flugreisende konfrontiert sehen. Welche Rechte hat man als Passagier? Geht auf einem Flug Gepäck verloren, wird es beschädigt oder zu spät an den Zielort geliefert, so steht dem Fluggast nach dem Übereinkommen von Montreal maximal eine Entschädigung von 1.000 Sonderziehungsrechten (etwa 1.134,71 EUR) zu. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es sich dabei um den absoluten Höchstbetrag handelt, der sowohl immaterielle als auch materielle Schäden abdeckt (EuGH, Urteil vom 6. Mai 2010, Az.: C-63/09). Die Richter wiesen darauf hin, dass Passagiere nach dem Übereinkommen von Montreal beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können. Wir empfehlen noch an der Gepäckausgabe und vor Verlassen der Ankunftshalle die Fluggesellschaft vom Verlust des Reisegepäcks zu informieren und eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben. Man erhält dann einen Nachweis, dass der Schaden umgehend gemeldet wurde. Wird er nicht ausgehändigt, sollten Sie auf einem schriftlichen Nachweis bestehen. Wird der Schaden erst zu Hause beim Auspacken bemerkt, dann sollte die Schadensmeldung umgehend nachgeholt werden. Rechtsanwalt Dr. Roger Blum Email: kanzlei@blum-hanke.de Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
|
|||||||||
KANZLEI DR.BLUM & HANKE | WALTHER-NERNST-STRASSE 1 | 12489 BERLIN | TEL: (030) 467 240 57 0 | EMAIL: KANZLEI@BLUM-HANKE.DE