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INFO & AKTUELLES
Energieversorgungsvertrag mit Sonderpreiskonditionen berechtigt und verpflichtet beide Ehepartner, auch wenn er nur von einem Ehepartner abgeschlossen wurde Erneut wurde die GASAG zur Rückzahlung von Überzahlungen aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklauseln verurteilt. Geklagt hatten Sondertarifkunden (Tarif „GASAG-Vario 2“). Es handelte sich nicht um einen Tarif- bzw. Grundversorgungsvertrag, sondern um einen „Erdgasversorgungsvertrag mit Sonderpreiskonditionen“. Obwohl nur der Ehemann den Energieversorgungsvertrag mit der GASAG abgeschlossen hatte, wurde die Klage durch beide Ehepartner erhoben. Die GASAG war der Auffassung, dass die Ehefrau nicht aktivlegitimiert ist, da nur der Ehemann Vertragspartner war. Das Gericht wies darauf hin, dass der Ehepartner durch den Abschluss des Energieversorgungsvertrages mit der GASAG gemäß § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB berechtigt und verpflichtet wurde. Bei einem Energieversorgungsvertrag handelt es sich entgegen der Auffassung der GASAG um ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie. Amtsgericht Mitte, Urteil vom 2.8.2011 - Az.: 14 C 53/10 (noch nicht rechtskräftig) Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Roger Blum Kontaktdaten: Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte Walther-Nernst-Straße 1 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@blum-hanke.de Internet: www.blum-hanke.de Zweigstelle Blankenfelde: Zossener Damm 52 15827 Blankenfelde Tel.: (033 79) 31 35 433 Fax: (033 79) 31 35 434 Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke – Ihre Kanzlei in der Nähe von Johannisthal und Altglienicke Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA). Die Kanzlei berät und vertritt mittelständische Unternehmen, berufsständische Vereinigungen, Vereine und Privatpersonen. Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts. Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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