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INFO & AKTUELLES
Bankrecht Bankrecht: Keine Kontoführungsgebühr für Darlehenskonten Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Juni 2011 (Az.: XI ZR 388/10) entschieden, dass in Allgemeinen Darlehensbedingungen eine Klausel, die dem Darlehensnehmer die Bezahlung einer monatlichen Kontoführungsgebühr auferlegt, unwirksam ist. Die Richter führten aus, dass ein Darlehenskonto im Wesentlichen nur der Buchhaltung der Bank zugutekommt. Durch die Führung eines solchen Kontos behalte sie den ordnungsgemäßen Ablauf der Kreditrückzahlung im Auge. Dagegen habe der Kunde durch das Übersichtskonto keine Vorteile. Es stelle für ihn keine Leistung dar. Er wisse schon durch den bei Vertragsschluss vereinbarten Plan für Zins und Tilgung, wann Zahlungen in welcher Höhe zu leisten sind und dürfe daher nicht mit zusätzlichen Kontoführungsgebühren belastet werden. Für sämtliche Fragen rund ums Bankrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Roger Blum gern zur Verfügung. Kontaktdaten: Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte Walther-Nernst-Straße 1 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@blum-hanke.de Internet: www.blum-hanke.de Zweigstelle Blankenfelde: Zossener Damm 52 15827 Blankenfelde Tel.: (033 79) 31 35 433 Fax: (033 79) 31 35 434 Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke – Ihre Kanzlei in der Nähe von Johannisthal Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA). Die Kanzlei ist von Johannisthal und Schöneweide aus in wenigen Minuten über die Rudower Chaussee, das Adlergestell oder den Groß-Berliner-Damm zu erreichen. Direkt vor der Kanzlei befindet sich die Straßenbahnhaltestelle Walther-Nernst-Straße. Der S-Bahnhof Adlershof ist ca. 5 Gehminuten entfernt. Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts. Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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