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INFO & AKTUELLES
Arbeitsrecht Keine Arbeitnehmerhaftung bei leichter Fahrlässigkeit Die Haftung eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist beschränkt. Diese Beschränkung bezieht sich auf Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst worden sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind. Eine Haftung für Schäden, die vom Arbeitnehmer leicht fahrlässig herbeigeführt wurden, besteht nicht. Das Arbeitsgericht Oberhausen hat sich im Urteil vom 24. November 2011 (Az.: 2 Ca 1013/11) mit den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung auseinandergesetzt. Die Parteien stritten neben ausstehendem Gehalt aus dem beendeten Arbeitsverhältnis, um eine Schadensersatzpflicht des ehemaligen Arbeitnehmers für den Diebstahl von zwölf Mobiltelefonen im Wert von 6.040,00 EUR. Der Kläger war als technischer Verkaufsberater angestellt. Während er sich in einem Verkaufsgespräch befand wurden aus dem Lager zwölf hochwertige Mobiltelefone entwendet. Der beklagte Arbeitsgeber zahlte weder das Gehalt, noch die Provision. Er begehrte im Wege der Widerklage Schadensersatz für die gestohlenen Mobiltelefone. Das Amtsgericht gab der Klage unter Abweisung der Widerklage statt. Einen Schadensersatzanspruch des Beklagten sah das Gericht nicht, da dem Kläger wegen des Diebstahls der Mobiltelefone nur einfache Fahrlässigkeit anzulasten sei, die nicht zu einer Haftung führe. Für Fragen rund ums Arbeitsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike Hanke gern zur Verfügung. Kontakt: Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte Walther-Nernst-Straße 1 12489 Berlin Tel.: (030) 46 72 40 57 0 Fax: (030) 46 72 40 57 9 Email: kanzlei@blum-hanke.de Internet: www.blum-hanke.de Zweigstelle Blankenfelde: Zossener Damm 52 15827 Blankenfelde Tel.: (033 79) 31 35 433 Fax: (033 79) 31 35 434 Rechtsanwälte Dr. Blum & Hanke – Ihre Kanzlei in der Nähe von Altglinicke Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Blum & Hanke befindet sich auf dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin-Adlershof (WISTA). Die Kanzlei berät und vertritt mittelständische Unternehmen, berufsständische Vereinigungen, Vereine und Privatpersonen. Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum vertritt Sie bundesweit in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken- und Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht), Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten usw.). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Bearbeitung von Mandaten mit internationalen Bezügen im Bereich des Vertragsrechts. Frau Rechtsanwältin Heike Hanke ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub), Familienrecht (Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn), Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten u.ä.) sowie Bau- und Werkvertragsrecht tätig. Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden. |
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